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Elternbeirat

Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen Kinderhaus und Eltern. Die wichtigste Funktion besteht für den Elternbeirat im Kinderhaus darin, als Ansprechpartner sowohl für die Eltern als auch für die Erzieher und die Leitung der Einrichtung aufzutreten.

Das bedeutet, dass dieses Gremium Kritik der Elternschaft entgegennimmt und den Entscheidern des Kindergartens vorträgt. Bei unberechtigten Forderungen oder unsachlichem Auftreten einzelner Eltern stellt sich der Elternbeirat im Kindergarten jedoch auch schützend vor die Mitarbeiter.

Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Der Elternbeirat im Kindergarten hat ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht. Das heißt, dass seine Mitglieder über alle wichtigen Entscheidungen und Belange informiert werden. Der Elternbeirat hat dabei das Recht, seine Meinung zu äußern, aber keine direkten Entscheidungsbefugnisse.

Mehrmals im Jahr hält der Elternbeirat im Kinderhaus Versammlungen ab. Dabei werden alle wichtigen Angelegenheiten diskutiert, wie z. B. die bauliche Ausstattung des Kinderhauses und die Anschaffung von Spielgeräten, zusätzliche Angebote für die Kinder wie Sprach-, Musik- oder Sportkurse, die Aufnahmekriterien und die allgemeine Jahresplanung.

Hierbei gilt: Der Elternbeirat selbst kann keine Entscheidungen fällen. Allerdings kann – und soll – er seine Meinung äußern und den pädagogischen Fachkräften beratend zur Seite stehen. Im Idealfall herrscht zwischen der Leitung und dem Elternbeirat des Kindergartens ein vertrauensvolles, kooperatives Verhältnis, von dem alle Beteiligten profitieren.